1.0 Unterschied zwischen Missbrauch und Misshandlung
Während Misshandlungen oft aus einer Strafe heraus entstehen, ist der Missbrauch nie als Strafe gedacht.
Zudem ist der Missbrauch im Gegensatz zu Misshandlungen oft geplant, und es wissen meist nur Täter und Opfer von den Taten.
2.0 Die Täter?
Das eine Motiv, das alle Täter haben, gibt es nicht.
Etwa 45 Prozent der Täter haben eine sexuelle Präferenzverschiebung auf Kinder, Pädophilie.
26 Prozent der Täter sind sadistisch veranlagt, ihnen geht es um die Schmerzen die sie den Kindern bei der Tat bereiten.
29 Prozent der der Taten werden durch sogenannte Ersatzobjekttäter begangen.
Sie missbrauchen ein Kind, da sie entweder keinen altersgleichen Partner haben, oder dieser nicht mit ihnen schläft.
3.0 Ausdehnung
Nach offiziellen Zahlen wurden im Jahre 2010 in Deutschland 11.319 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern registriert,
2011 waren es schon 13.819 Fälle.
Die Dunkelziffer liegt bei circa 250.000 Fällen.
Seit 1980 werden die Zahlen veröffentlicht, und seitdem sind sie jedes Jahr gestiegen.
Die hohe Differenz liegt daran, dass den Opfern entweder einfach die Worte für das Geschehene fehlen, oder dass ihr Schamgefühl sie Schweigen lässt.
Zudem werden die Opfer von Tätern unter druck gesetzt, und so zum schweigen gebracht.
Etwa 98 Prozent der Taten werden von einem Verwandten der Opfer begangen.
Es ist der einzige Wert, der sich nicht nennenswert verändert.
Denn während die Zahl der Taten steigt,sinkt die Zahl der Verfahren, die mit einem Urteil enden.
Für das Opfer macht die soziale, und damit meist auch räumliche, Nähe das Martyrium noch schlimmer.
Denn zum einen werden die Taten von einer Vertrauensperson begangen, zum anderen kann sich das Opfer dem Täter nicht entziehen, wodurch sich die Missbrauchsfälle oft über einen langen Zeitraum hinziehen.
Es gibt keinen registrierten Fall, in dem zwischen der ersten Tat und der Aufdeckung weniger als 21 Monate vergangen sind.
Nach neusten Zahlen (7/2012) sitzt theoretisch in jeder deutschen Schulklasse ein Kind, dass einen sexuellen Übergriff erlebt hat oder erleben wird.
4.0 Wie kommen die Täter zum "Ziel"
Es werden 2 Arten unterschieden, auf die Täter den Missbrauch herbeiführen, und das Kind zum Schweigen bringen.
1. Verharmlosen
Den Opfern wird erzählt, das der Missbrauch normal sei, und in allen Familien vorkommt.
Dabei machen sie sich den Fakt zunutze, dass vor allem kleine Kinder Aussagen von älteren nie hinterfragen oder anzweifeln.
2. Druck
Die Opfer werden von Anfang an bedroht und unter Druck gesetzt.
Oft bekommen sie Aussagen zu hören wie:
"Wenn du etwas verrätst kommst du ins Heim."
"Wenn du redest, wird alles noch schlimmer."
5.0 Rechtsprechung
Gemäß der aktuellen (8/2012) Rechtsprechung ist sexueller Missbrauch von Kindern als sogenannte Sammelstraftat nach §176 des Strafgesetzbuches strafbar.
Im Falle des sexuellen Missbrauchs durch Familienmitgleider kommt dazu noch der Strafbestand des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener (§174 Strafgesetzbuch).
In Einzelfällen kommt noch §223 Strafgesetzbuch (Körperverletzung) oder §224 Strafgesetzbuch (Gefährliche Körperverletzung) zur Anwendung.
Allerdings gibt es in Deutschland keine additive Verurteilung, das heißt es wird nur die längste Haftstrafe verhängt, und nicht die Summe aus den Haftstrafen für die verschiedenen Strafbestände.